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Anmeldung

Wir arbeiten auf Verordnung eines Arztes, damit die Kostenübernahme gesichert ist. Sie müssen also mit ihrem Arzt in Kontakt treten und eine entsprechende Heilmittelverordnung zur ersten Stunde mitbringen. Die rechtzeitige Planung nötiger Untersuchungen (z.B. des Hörvermögens beim Pädaudiologen oder HNO-Arzt) ist sinnvoll, denn die Termine sind zeitnah meist nicht zu bekommen.

Der reguläre Weg der Anmeldung sieht wie folgt aus:

  1. Auftreten einer Sprach-, Sprech-, Schluck-, Stimm- oder Hörverarbeitungsstörung
  2. Untersuchung beim Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden
  3. Heilmittelverordnung/Rezept wird bei medizinischer Notwendigkeit ausgestellt
  4. Anmeldung bei uns in der Praxis telefonisch oder persönlich
  5. Terminvereinbarung

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